Arbeitsrecht

Umfassende Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie deren Vertretungsorganen in sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Umfassende Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie deren Vertretungsorganen in sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere,

auf Arbeitgeberseite:

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Kündigungen
  • Abmahnungen
  • Betriebsschließung
  • Umstrukturierung eines Betriebes
  • Gerichtliche Auseinandersetzungen aller Art
  • Abwehr finanzieller Forderungen von Mitarbeitern
  • Aufhebungsverträge

auf Arbeitnehmerseite:

  • Abmahnung
  • Kündigung (Kündigungsschutzklage)
  • allgemeine Rechte der Arbeitnehmer
  • Arbeitsverträge
  • Mobbing
  • Mutterschutz
  • Elternzeit
  • Behindertenrecht
  • Teilzeit
  • Arbeitszeugnis
  • Urlaub
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Überstunden / Lohn / Gehalt

kollektivrechtlich:

  • Unterstützung beim Abschluss von
  • Betriebs- oder Dienstvereinbarungen,
  • Tarifverträgen,
  • bei Sozialplan- und/oder Interessenausgleichsverhandlungen sowie selbstverständlich auch
  • in Einigungsstellen- und Beschlussverfahren.

Das arbeitsrechtliche Dezernat wird betreut von:

Dr. Anna-Katharina Wagner

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht 

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