Die Notare und ihr Team qualifizierter und erfahrener Notariatsmitarbeiter/innen setzen die sich stellenden Aufgaben präzise und effizient um. Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sind unsere Verpflichtung.
Der Notar steht als unparteiischer und neutraler Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung. Er ist – anders als ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin – nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger Betreuer aller Beteiligten.
Der Notar ist zuständig für Beurkundungen jeglicher Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften.
Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung eines Notars in folgenden Bereichen:
- Immobilien
- Ehe, Partnerschaft und Familie
- Erbe und Schenkung
- Unternehmensgründungen und -umgestaltungen
Informationsvideos
Informationsbroschüren
Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!
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