Strafrecht
Beratung und engagierte Verteidigung in jedem Verfahrensstadium eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahrens (Ermittlungsverfahren, Strafbefehlsverfahren, Gerichtsverfahren).
Beratung und engagierte Verteidigung in jedem Verfahrensstadium eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahrens (Ermittlungsverfahren, Strafbefehlsverfahren, Gerichtsverfahren), insbesondere
- im allgemeinen Strafrecht (z.B. bei Tötungsdelikten, Betrug, Diebstahl, Raub, räuberischem Diebstahl, Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung, Sachbeschädigung etc.)
- im Jugendstrafrecht
- im Betäubungsmittelstrafrecht
- im Verkehrsstrafrecht (z.B. bei Trunkenheit im Straßenverkehr, Straßenverkehrsgefährdung, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, fahrlässiger Körperverletzung, Nötigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis etc.)
- in Haftsachen (z.B. bei Untersuchungshaft, einstweiliger Unterbringung etc.)
- bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
- im Rechtsmittelverfahren
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