Strafrecht

Beratung und engagierte Verteidigung in jedem Verfahrensstadium eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahrens (Ermittlungsverfahren, Strafbefehlsverfahren, Gerichtsverfahren).

Beratung und engagierte Verteidigung in jedem Verfahrensstadium eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahrens (Ermittlungsverfahren, Strafbefehlsverfahren, Gerichtsverfahren), insbesondere

  • im allgemeinen Strafrecht (z.B. bei Tötungsdelikten, Betrug, Diebstahl, Raub, räuberischem Diebstahl, Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung, Sachbeschädigung etc.)
  • im Jugendstrafrecht
  • im Betäubungsmittelstrafrecht
  • im Verkehrsstrafrecht (z.B. bei Trunkenheit im Straßenverkehr, Straßenverkehrsgefährdung, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, fahrlässiger Körperverletzung, Nötigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis etc.)
  • in Haftsachen (z.B. bei Untersuchungshaft, einstweiliger Unterbringung etc.)
  • bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
  • im Rechtsmittelverfahren

Das strafrechtliche Dezernat wird betreut von:

Christian Müller

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Strafrecht

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