Verkehrsrecht
Beratung und Vertretung von Privatpersonen, Autohäusern, Reparaturwerkstätten, Versicherungsgesellschaften und Sachverständigenbüros in allen Fragen rund um das Kfz.
Das Verkehrsrecht mit all seinen Facetten gehört seit der Gründung der Kanzlei 1967 zu einem der Schwerpunkte und der Kernkompetenz der anwaltlichen Tätigkeit. In langer Tradition und aufgrund enger Verbundenheit mit dem ADAC, stellt die Kanzlei konsequent den ADAC-Vertragsanwalt. Dies waren zunächst Herr Rechtsanwalt Helmrich und Herr Rechtsanwalt Abraham. Seit 2021 ist Herr Rechtsanwalt Müller – Fachanwalt für Verkehrsrecht – Vertragsanwalt des ADAC.
Unsere verkehrsrechtliche Beratung und Vertretung von Privatpersonen, Autohäusern, Reparaturwerkstätten, Versicherungsgesellschaften und Sachverständigenbüros in allen Fragen rund um das Kfz, umfasst insbesondere
- Unfallschadenabwicklung von Personen- und Sachschäden, Schadensersatzprozesse
- Neu- und Gebrauchtwagenkauf, z. B. Sachmängelgewährleistung
- Fahrzeugreparaturen
- Fahrzeugleasing
- Kfz-Versicherungsrecht, z. B. in der Voll- und Teilkaskoversicherung, Regress des Haftpflichtversicherers
- Verkehrsverwaltungsrecht, z. B. Fahrerlaubnisrecht, Entzug der Fahrerlaubnis, MPU
- Strafrecht, Verteidigung in Verkehrsstrafsachen, z. B. Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, fahrlässige Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs
- Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren / Bußgeldsachen
Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!
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